08.04.2014, 10:51
Quintus Fabius schrieb:Das hat aber dann rein gar nichts mehr mit Völkerrecht zu tun - und öffnet beliebiger Willkür Tür und Tor (wie ja schon real geschehen). Man schreibt also nach belieben irgendwen irgendetwas zu, und dann darf man jede beliebige Person töten....Völkerrecht ist doch nicht dazu da den Einzeln vor jeder staatlicher Willkür zu schützen. Völkerrecht schränkt den Staat lediglich in gewissen Punkten ein. Es trifft aber konkret keine Aussage dahingehend, dass ein Staat nicht das Recht hat zu bestimmen, welchen Organisationen eine natürliche Person zuzuordnen ist.
Das verhält sich da bei regulären Kombattanten einer staatlichen Konfliktpartei ganz genauso.
Nennen mag man das dann wie man will, rechtens ist es trotzdem.
Quintus Fabius schrieb:Im weiteren verbleibt die Frage, wie man einer nichtstaatlichen Organisation völkerrechtlich überhaupt einen Krieg erklären kann?Das habe ich schon beantwortet. Ganz banal: Man kann es indem man es tut. Es ist völkerrechtlich nicht untersagt dies zu tun. Dementsprechend, wenn ein Völkerrechtsubjekt es für nötig hält einen bewaffneten Konflikt mit einem nichtstaatlichen Akteur zum Zwecke der Selsbtverteidigung einzutreten steht dem garnichts entgegen.
Das Völkerrecht kommt uns insoweit sogar entgegen, dass es sehr wohl Regeln zum Krieg gegen nichtstaatliche Akteure formuliert (2. Zusatzprotokoll des 4. Genfer Abkommens). Wenn diese Regeln existieren dann muss es auch möglich sein den Kriegszustand förmlich festzustellen bzw. zu erklären.
Quintus Fabius schrieb:Und wie man gemäß heutigem Völkerrecht nichtstaatlichen Organisationen den Krieg erklären kann, die einen selbst nicht einmal angegriffen haben?! Natürlich ist es extrem bequem, jede Person die man töten will einfach der Al Quaida Mitglied zuzuschreiben und damit pseudolegal ermorden zu können.Al Quaida hat Amerika doch angegriffen. Mehrfach, selbst vor dem 11.09.
Natürlich ist es bequem. Aber nur weil etwas bequem oder vielleicht unschön und kontraproduktiv ist, ist es noch lange nicht völkerrechtlich illegal.
Quintus Fabius schrieb:Das hat doch alles rein gar nichts mit Völkerrecht zu tun ist lediglich eine rechtliche Fiktion und das eigene Handeln damit Pseudolegal zu machen (für die, welche sich nicht so damit auskennen).Warum hat das nichts mit Völkerrecht zu tun? Ich habe eine rechtliche Argumentation basierend auf dem Völkerrecht vorgestellt, wonach das alles legal ist. Nur weil man meint das das Völkerrecht dazu ja was ganz was anderes sagen müssen weils ja nicht sein dürfe usw heißt das noch lange nicht, das sich das so verhält.
Diesem Irrtum unterliegt die breitere Öffentlichkeit in vielen Fällen. Oft wird aufgrund eines difusesn Gefühl 'völkerrechtlich illegal' geblärrt ohneauch nur einen einzigen Blick auf das tatsächliche Recht geworfen zu haben.
Aber das persönliche Rechtsempfinden ist eben keine Quelle des Völkerrechts.
Das Völkerrecht und ganz speziell das Kriegsvölkerrecht ist eben kein Wohlfühlrecht mit dem Recht und Unrecht nach neoeuropäischen Maßstäben beschieden werden kann.
Es ist internationales Recht zwischen souveränen Akteuren die selbst diejenigen sind die eben dieses Recht schaffen. Das ist nicht so wie im nationalen Recht wo es eine Legislative gibt, die Recht schafft dem sich alle unterzuordnen haben. Im Völkerrecht gibt es keine Unterordnung. Staaten sind Souverän und sie schaffen das Recht an das sie sich halten sollen. Wenn es sein muss schaffen sie dieses recht auch neu.