(Allgemein) Deutscher Verteidigungshaushalt
Verfassungswidrig wäre es, wenn die Länder eigene Streitkräfte aufstellen würden oder die Bundeswehr für einen Angriffskrieg ausgerüstet werden würde. Grundsätzlich geht es §87a explizit nicht einmal hervor, ob der Bund überhaupt die Verpflichtung hat, Streitkräfte aufzustellen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu: