(Allgemein) Gewissensfreiheit bei der Truppe
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Zitat:Erich posteteIch denke, auch bei Militär muss gelten, dass erkennbar oder mit großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrige Befehle nicht befolgt werden dürfen ....
Das steht ausser Frage. Nur ist der Bogen hier doch recht weit gespannt worden - die eigentlich befohlene Aufgabe war nicht illegal oder unmoralisch. Die Weitergabe des Programms wäre es möglicherweise gewesen, aber das lag nicht in der Hand dieses Mannes. Sein Vorgesetzer hätte den Befehl zu einer möglichen Weitergabe des Programms verweigern können.
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