(Allgemein) Gewissensfreiheit bei der Truppe
#23
Zitat:ps: wenn mich nicht alles täuscht, weigerte vor ein paar monaten eine sanitätssoldatin in afghanistan sich, mit der waffe in der hand das lager zu bewachen, weil es im widerspruch zur genfer konvention (??) steht und damit ihrem gewissen widerspricht
Das ist sogar richtig, Sanis geniessen nur den Schutz der Genfer Konvention, wenn sie nicht bewaffnet sind, dafür aber nicht angegriffen werden. Die Sanitäterin kann ich daher eher verstehen als diesen Major. Ob die Genfer Konvention aber in Afghanistan Sinn macht, sei mal dahingestellt.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.wdr.de/themen/kultur/stichtag/2004/08/22.jhtml">http://www.wdr.de/themen/kultur/stichta ... 8/22.jhtml</a><!-- m -->
Zitat:In dieser ersten Genfer Konvention wird festgelegt, dass Lazarette, Sanitäter und Ambulanzen neutral sind und nicht angegriffen werden dürfen. Diese Einrichtungen und ihr Personal sollen mit einer umgekehrten Schweizer Fahne, einem roten Kreuz auf weißem Grund, gekennzeichnet werden.
Zitat:Shahab postete
Gut in gewisser Weise kann ich aber die Position dieses Major schon nachvollziehen. Vermutlich ist er der Bundeswehr beigetreten, als sie noch ihrem damals verfassungsmässigen Auftrag nachging. Heute ist sowohl die Rechtslage, als auch das Einsatzfeld ein anderes. Das man darüber geteilter Meinung sein kann, verstehe ich absolut
Dann soll der Mann halt die BW verlassen, wenn es ihm da nicht mehr gefällt. Bei anderen Arbeitgebern muss man auch gehen, wenn man seinen Job nicht mehr machen will.
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