(Allgemein) Deutscher Verteidigungshaushalt
#95
Genau, der Haushalt bestimmt was geht und was sein soll, das ist der Punkt. Nicht der Gegner. Was angemessen ist oder nicht ist ersteinmal Ansichtssache und naturgemäss kontrovers. Wer Verfassungswidrigkeit entdeckt, dem steht letztlich der Gang nach Karlsruhe offen, wobei das Thema davor politisch thematisiert werden sollte um das Gericht nicht in eine unpassende politische Funktion hineinzuzwingen. Was genau mit dem Geld passiert, also die 25 Mio Vorlagen, ist nicht direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet sondern auf nachgeordneter Ebene vom Parlament „erkämpft“.

Wenn man die Schweiz oder Österreich heranzieht, dann dürften die Mittel des EP 14 mehr als ausreichend sein für die Verteidigung. Was nötig ist kann also nicht so einfach beantwortet werden – so ist das mit Versicherungen.

Also: Nur mit einer starken Behauptung ausgerüstet erzielt man in Karlsruhe ein müdes aber abwinkendes Lächeln. Für den aktuellen LoA Deutschlands (3 Divisionen, IKM und LV/BV gleichwertig parallel, Berufsarmee, high tech) und die Selbstverpflichtungen der NATO gegenüber reichen die Mittel des EP 14 derzeit klar nicht aus. Verteidigung kann aber auch anders organisiert werden, da lässt das Grundgesetz riesigen Spielraum.
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