(Allgemein) Deutscher Verteidigungshaushalt
#98
(11.06.2021, 18:30)Quintus Fabius schrieb: Und was an dem dann folgenden Text ändert etwas an dem Fakt, dass diese Regierung "Streitkräfte" aufgestellt hat, welche den Bund eben nicht verteidigen können ?! Der Bund also keine Streitkräfte aufgestellt hat, welche ihn verteidigen?

Das ganze reicht ja noch weiter: genau genommen sollen sich laut Artikel 87a die Grundzüge aus dem Haushaltsplan ergeben. Grundzüge, nicht mehr. Inzwischen wird weit mehr als nur die Grundzüge im Haushaltsplan abgebildet, da wird feingesteuert und zwar in einer Art und Weise welche die Verteidigungsfähigkeit des Bundes negiert.

Das ist viel zu allgemein gehalten. Da würde man in Karlsruhe nichts erreichen. Und selbst wenn gäbe es ja immer noch die Limitierung durch den 2+4 Vertrag. Ich bezweifle stark dass das Verfassungsgericht feststellen würde dass der 2+4 Vertrag nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Davon abgesehen wäre es außenpolitisch saudämlich.
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