(Allgemein) Deutscher Verteidigungshaushalt
(12.06.2021, 08:18)Quintus Fabius schrieb: Kennt eigentlich einer von euch einen frei zugänglichen kostenlosen Grundgesetz-Kommentar im Netz ?

Aufgrund der jeweiligen Bedeutung wird es das vermutlich nicht geben, mir ist jedenfalls keiner bekannt. Allerdings dürften die meisten Büchereien, selbst in kleineren Gemeinden, irgendeinen der gängigen Kommentare vorliegen haben. Gegebenenfalls geht das dann auch per Fernleihe.

Allerdings wirst du dort aber auch eher keine Bestätigung deiner Ansicht finden, dass die Regierung gegen das Grundgesetz verstößt. Bei Artikel 87a Abs. 1 geht es um die Zuständigkeit (wie von spotz bereits erwähnt) und die Zielsetzung, also darum, dass der Bund und nicht die Länder Streitkräfte mit dem Ziel der Verteidigung aufstellen (im Einklang mit §26 und erweitert hinsichtlich der Verwendung, nicht der Aufstellung, durch §87a Abs. 2).

Natürlich impliziert dies in gewisser Hinsicht auch eine entsprechende Befähigung zur Verteidigung, aber weder über Qualität noch Quantität wird eine Aussage getroffen, weil diese auch gar nicht getroffen werden könnte - es gibt dafür schlicht keinen derart allgemeinen Maßstab. Aus dem Grund erfolgt dann ja noch in Absatz 1 die Ergänzung, die Qualität und Quantität in die Hand der Politik legt, womit die eigentliche Intention des ersten Satzes noch einmal bestätigt wird.
Natürlich kannst du an dieser Stelle anmerken, dass damit theoretisch dann auch "genau 1 Schütze mit 1 Gewehr" ausreichen würde, bloß hilft eine derartige Polemik in der Diskussion nicht weiter. Wink

Was die Kommentare angeht, bei denen geht es, soweit ich sie kenne, weitgehend um die Frage, was alles unter "Verteidigung" fällt, mit der einhelligen Antwort, dass damit nicht nur der Verteidigungsfall (nach §115) gemeint sein kann. Eine persönliche Anmerkung von mir gibt es aus den bekannten Zeitgründen nicht.
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