(Allgemein) Deutscher Verteidigungshaushalt
(11.06.2021, 17:33)Quintus Fabius schrieb: Das heißt, die Regierung hat einen Auftrag durch das Grundgesetz. Sie muss Streitkräfte aufstellen welche zur Verteidigung geeignet, also befähigt sind. Wenn die Regierung diesem Auftrag nicht nachkommt, dann handelt sie grundgesetzwidrig.
Wäre dieser pauschale Anspruch nicht unerfüllbar? Denn folgendes stimmt ja im Kern:
(11.06.2021, 20:59)Quintus Fabius schrieb: Zunächst mal bestimmt der Gegner allein was sein soll
Welche Mittel zur Verteidigung im konkreten Fall erforderlich sind, hängt davon ab, welche Mittel der Gegner einsetzt. Somit sind eigene Streitkräfte in dem jeweiligen Fall nur dann zur Verteidigung geeignet, wenn Sie in der Lage sind, das Staatsgebiet und seine Bevölkerung gegen die vom Gegner eingesetzten Mittel zu verteidigen.

Wenn man das so konsequent zu Ende argumentiert, dann wären Streitkräfte nur dann zur Verteidigung geeignet, wenn sie in der Lage sind, jeden potenziell möglichen Verteidigungsfall erfolgreich zu bestreiten. Das hieße, wir müssten uns z.B. mindestens gegen eine maximal mobilisierte russisch-chinesische Allianz erfolgreich verteidigen können. Und wenn man nur diese Artikel heranzieht, dann müsste Deutschland das sogar alleine können.


Somit kann diese Auslegung des Grundgesetzes gar nicht zutreffen, da sie bedeuten würde, dass der Artikel praktisch nicht umsetzbar ist. Und das kann natürlich nicht die Intention des Gesetzgebers gewesen sein. Und die ist juristisch maßgeblich, wenn eine Formulierung nicht eindeutig ist.
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