(Allgemein) Deutscher Verteidigungshaushalt
(11.06.2021, 20:59)Quintus Fabius schrieb: Aber in Wahrheit ist die Zweckmässigkeit eben keineswegs irrelevant. Den es heißt ja: stellt Streitkräfte zu seiner Verteidigung auf. Das impliziert eindeutig dass diese Streitkräfte zweckmässig sein müssen, da sie sonst ja nicht Verteidigen können.
Das "seiner" steht allerdings nicht im Grundgesetz. Da steht nur "zur Verteidigung".

Würde da ein "seiner" stehen wäre übrigens jegliche Form von Kollektivverteidigung mit militärischen Mitteln verfassungswidrig, selbst die Beistandsklausel der EU wäre da heikel. Allerdings wird es dann sehr schwierig die Aufstellung von Streitkräften - in nennenswertem Umfang - überhaupt zu rechtfertigen, da von neun Nachbarländern acht militärisch alliiert sind und der verbleibende neutral ist.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu: