(Allgemein) Deutscher Verteidigungshaushalt
(13.06.2021, 12:21)Quintus Fabius schrieb: Wenn man aufgrund der Übermacht des Gegners (wie die von dir hier höchst theoretisch konstruierte russisch-chinesische Allianz, du hättest ebenso die USA als Feind benennen können) diesen mit eigenen Mitteln nicht abwehren kann, dann tut man dies in eine Militärallianz - was wir mit der NATO ja auch anstreben.
Das bedeutet aber dann eigentlich auch zwingend, dass man seine Bündnisverpflichtungen ernst nimmt und dass man innerhalb des Bündnisses bestrebt ist möglichst viel zu diesem beizutragen und einen ernsthaften militärischen Beitrag zu leisten. Und das ist hier und heute nicht mal mehr ansatzweise der Fall, allen schönen Worten und Worthülsen der Politiker zum Trotz.
Ich gebe dir zu 100% recht und bin diesbezüglich deiner Meinung.
Nur widerlegt das in keiner Weise meine Aussage. Denn von Bündnissen ist in Art. 87a nicht die Rede. Also muss die sich aus diesem Artikel ergebende Verpflichtung unabhängig erfüllbar sein.

(13.06.2021, 12:21)Quintus Fabius schrieb: Ich kann solche juristischen Spitzfindigkeiten, Wortklaubereien und Sophistereien einfach gedanklich nicht nachvollziehen.
Sorry, du weißt, ich liebe Wortklaubereien. Tongue
Und wenn du die These aufstellst, dass unsere Regierung gegen dieses Gesetz verstößt, dann tust du das ja auch mit zumindest ähnlichen Argumenten, wenn du sagst, dass "Streitkräfte zur Verteidigung" impliziert, dass diese geeignet sein müssen, oder wie zuvor, dass die Aufgabe von Streitkräften grundsätzlich ist, Krieg zu führen.

Und Gesetze funktionieren nun mal genau so. Die Rechtsprechung basiert auf Wortlaut und Intention.
"Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf"
Der Wortlaut "zur" gibt anhand der zugrunde zu legenden Intention lediglich eine Zweckbindung an, keine Zweckbestimmung. Dementsprechend wäre höchstens zu überlegen, ob die Bundeswehr überhaupt im Katastrophenschutz tätig werden kann, oder ob sie NUR zur Verteidigung eingesetzt werden darf. Aber auf keinen Fall darf sie zum Angriff eingesetzt werden, das ist das Gegenteil von Verteidigung.
Eine Zweckbestimmung, aus der man die Erfordernis zu Eignung (dein Argument) ableiten könnte, ist aufgrund der anzunehmenden Intention dem Wortlaut nicht zu entnehmen. Im Gegenteil ist diese aufgrund des darauf folgenden Satzes bezüglich des Haushaltes eher abschlägig zu beurteilen.

Deine Argumentation würde nur dann passen, wenn man davon ausgehen könnte, dass die gesetzgebenden Instanzen (Bundestag und Bundesrat 1956) beabsichtigten, Streitkäfte aufzustellen, die in der Lage sein sollten, Deutschland UNABHÄNGIG von Allianzen verteidigen zu können. Und das wäre zu der Zeit utopisch gewesen, zumal das den Alliierten wohl auch nicht geschmeckt hätte. Nicht umsonst steht da ja nichts von Landesverteidigung, sondern lediglich Verteidigung. Ziel war es lediglich, einen Beitrag zur kollektiven Verteidigung Westeuropas zu leisten.
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